Ja, es ist schwierig über Datenschutz zu reden.
Jeder will ihn, aber keiner mag ihn:
Inwiefern diese Ansichten legitim sind, ist jedoch irrelevant. Datenschutz ist ein Grundrecht und ergibt sich aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Punkt. Sie sollten sich daran halten. Ebenso wie an die Straßenverkehrsordnung oder das Arbeitsschutzgesetz.
Nüchtern betrachtet steht in den (meist unbeliebten) neuen Gesetzestexten gar nicht so viel neues und wer seine Hausaufgaben schon zuvor ordentlich gemacht hat, ist bereits gut aufgestellt.
Aber zwischen den Zeilen fand ein wichtiger Paradigmenwechsel statt, den ich wie folgt zusammenzufassen möchte:
Wer (geschäftsmäßig) personenbezogene Daten verarbeitet, muss die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen nachweisen können.
Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der Beweislastumkehr. Früher musste erst nachgewiesen werden, dass überhaupt ein Verstoß vorliegt. Nun steht jeder Datenverarbeiter per se unter "Generalverdacht" und muss sich entlasten können.
Wie Sie dem begegnen können, erkläre Ihnen gerne persönlich ausführlich. Zur Orientierung möchte ich Ihnen die wichtigsten Begrifflichkeiten vorstellen.
wichtige Begriffe