Dokumentation

Um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen nachweisen zu können (Rechenschaftspflicht), sind die folgenden Dokumentationen unverzichtbar:

  • regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeiter auf den Datenschutz
  • Darstellung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Darstellung zur Umsetzung der Betroffenenrechte & Verhalten bei Datenpannen
  • i.d.R. ein aktuelles Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten
  • ggf. Verträge zur Auftragsverarbeitung und Nachweis von Weisungen
  • regelmäßige Kontrolle Ihrer Datenschutzorganisation

Dies gilt unabhängig davon, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen oder nicht.

 

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