Um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen nachweisen zu können (Rechenschaftspflicht), sind die folgenden Dokumentationen unverzichtbar:
- regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeiter auf den Datenschutz
- Darstellung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Darstellung zur Umsetzung der Betroffenenrechte & Verhalten bei Datenpannen
- i.d.R. ein aktuelles Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten
- ggf. Verträge zur Auftragsverarbeitung und Nachweis von Weisungen
- regelmäßige Kontrolle Ihrer Datenschutzorganisation
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen oder nicht.
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