Organisation

Unter dem Begriff Datenschutzorganisation versteht man die systematische Planung und Integration der gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen des Datenschutzes im gesamten Unternehmen. Datenschutz liegt in der Verantwortung der Geschäftsleitung.  Die Beratung, Kontrolle und Bewertung der Datenschutzorganisation erfolgt durch den Datenschutzbeauftragten. Alle Mitarbeiter werden sensibilisiert und verpflichten sich zur Einhaltung der Datenschutzrichtlinie.

 

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