Der Verantwortliche muss die Einhaltung der Datenschutzgesetze nachweisen können. Ein Verantwortlicher ist die Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Ein Auftragsverarbeiter ist eine Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen verarbeitet. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung regelt die Befugnisse und Pflichten zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter.
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